Ambulante UmA Betreuung - Trainingswohnen

Das UmA Trainingswohnen ist eine ambulante Wohnform für Jugendliche ab 17 Jahren, die bereits eine grundlegende Eigenständigkeit besitzen, jedoch noch weitere Unterstützung benötigen.

Ambulante UmA Betreuung - Trainingswohnen

Das UmA Trainingswohnen ist eine ambulante Wohnform für Jugendliche ab 17 Jahren, die bereits eine grundlegende Eigenständigkeit besitzen, jedoch noch weitere Unterstützung benötigen.

Gefördert durch:

Gefördert durch:

In dieser ambulanten Wohnform werden Jugendliche ab 17 Jahren betreut, die sich freiwillig dafür entscheiden und für den Verselbständigungsprozess zwar Unterstützung benötigen, aber in der Lage sind, sich selbst zu verpflegen und Vorkenntnisse in der Haushaltsführung und im Umgang mit Finanzen besitzen. Weiter sind die Jugendlichen aufgrund ihrer persönlichen Reife, in der Lage, die Zeiten außerhalb der Betreuung verantwortungsbewusst und eigenständig auszufüllen. Eine weitere Bedingung ist, dass sich die Jugendlichen in einer Bildungsform befinden.

Die jungen, geflüchteten Menschen, befinden sich zum Teil über einen längeren Zeitraum auf der Flucht, in der sie meist schnell zu einer progressiven Entwicklung ihrer Adoleszenz veranlasst wurden, aber auch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit besitzen. Häufig erleben wir, dass sich die Jugendlichen in einem intrapsychischen Konflikt von Unterstützungswunsch und Freiheitsbedürfnis befanden, den eine Wohngruppenform nicht abdecken konnte. Als notwendigen Unterstützungsbedarf nehmen wir vorrangig alle Prozesse der Integration, z.B. bei den Themen eigenes Wohnen, Finanzen, Schule/Ausbildung/Arbeit, Klärung des Aufenthaltsstatus usw., wahr. Voraussetzung für das Gelingen unseres Unterstützungsangebotes ist die aktive Mitwirkung des jungen Menschen.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem §34 SGB VIII in Verbindung mit dem § 30 des SGB VIII.

Zielgruppe: unbegleitete, minderjährige Migrant:innen ab 17 Jahren
Kapazität: zwei Wohnungen mit je zwei Wohnplätzen in Grimma Süd

Durchführungszeit: ca. 1 Jahr

In dieser Wohnform werden Jugendliche ab 17 Jahren betreut, die sich freiwillig dafür entscheiden. Sie brauchen Hilfe, um selbstständig zu werden, können aber schon für sich selbst sorgen und haben Grundkenntnisse in Haushaltsführung und Finanzen. Die Jugendlichen sind reif genug, um auch ohne Betreuung ihre Freizeit sinnvoll zu verbringen. Sie müssen in einer Bildungsmaßnahme sein. Besonders geflüchtete Jugendliche, die oft lange auf der Flucht waren, haben schon viel Verantwortung übernommen. Sie sind oft in einem Konflikt zwischen dem Wunsch nach Hilfe und dem Bedürfnis nach Freiheit. Diese Art von Unterstützung hilft vor allem bei der Integration, wie zum Beispiel beim eigenen Wohnen, Finanzen, Schule, Ausbildung oder Arbeit. Wichtig ist, dass der junge Mensch aktiv mitarbeitet. Das Angebot basiert auf den Paragraphen §34 und §30 des SGB VIII. Es richtet sich an unbegleitete, minderjährige Migranten ab 17 Jahren. Es gibt zwei Wohnungen in Grimma Süd mit je zwei Plätzen. Die Hilfe dauert etwa ein Jahr.

Ansprechpartner:innen:
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