Ambulante UmA Betreuung - Verselbstständigungswohnen

Das Angebot des Verselbstständigungswohnens in Form einer ambulanten Nachbetreuung richtet sich an junge volljährige Migranten, die aus der stationären Hilfe zur Erziehung kommen und in eigenen Wohnraum ziehen.

Ambulante UmA Betreuung - Verselbstständigungswohnen

Das Angebot des Verselbstständigungswohnens in Form einer ambulanten Nachbetreuung richtet sich an junge volljährige Migranten, die aus der stationären Hilfe zur Erziehung kommen und in eigenen Wohnraum ziehen.

Gefördert durch:

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Das Angebot des Verselbstständigungswohnens in Form einer ambulanten Nachbetreuung richtet sich an junge volljährige Migranten, die aus der stationären Hilfe zur Erziehung kommen und in eigenen Wohnraum ziehen. Mit der Hilfe der ambulanten Nachbetreuung bietet das Bildungs- und Sozialwerk ein eigenständiges Beratungs-und Unterstützungsangebot an.

Das Bildungs- und Sozialwerk hat eine Kapazität von zwei Plätzen für junge Menschen, die in eine vom Bildungs- und Sozialwerk angemieteten Wohnraum Süd ziehen können.

Konzipiertist das Hilfeangebot der ambulanten Nachbetreuung für junge Menschen im Alter von 18 - 21 Jahren, bei denen eine sozialpädagogische Begleitung und die Weiterführung der bereits geleisteten Hilfe im Sinne des § 27ff SGB VIII in Form einer Verselbständigungshilfe notwendig und hilfreich erscheint. Die übliche Betreuungszeit beträgt ca. ein halbes Jahr.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem §41 SGB VIII, „Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung“. Es handelt sich bei dem Verselbstständigungswohnen um eine klientenorientierte Einzelfallhilfe, in deren Mittelpunkt das gezielte Gespräch mit dem jungen Menschen unter Einbeziehung seines sozialen Umfeldes im Sinne einer alltagsorientierten, aber auch systemischen Betrachtungsweise steht. Die Hilfe erfolgt in Form von Begleitung und Beratung.

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